Der Keller unter dem Eigenheim wird seit Jahren nicht sinnvoll genutzt.

Kellerausbau – leicht gemacht

Kartoffeln, Gemüse und Einweckgläser werden in vielen Kellern im Regal gelagert. Liebhaber guter Reben-Tropfen nutzen ihren Keller gern als Weinkeller. Nicht selten dient das Untergeschoss auch als Lagerplatz für alle Gegenstände, die für den Müll zu schade sind, aber dennoch nicht mehr gebraucht werden. Mit einem Kellerausbau kann sich dies ändern und sogar Wohnraum zusätzlich entstehen.

Hausbesitzer, die in ihrem Keller zusätzlichen Wohnraum schaffen möchten, müssen sich dabei an bestimmte Bauauflagen halten, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Vorgeschrieben ist eine Mindesthöhe für Keller, ohne die sie nicht in Wohnräume umgewandelt werden dürfen.

Auch kleine Kellerfenster sind nicht erlaubt. Je nach Bundesland müssen z. B. mindestens zehn Prozent der Grundfläche Ihres Wohnraums oder 1/8 der vorhandenen Bodenfläche auf die Fenster entfallen. Auch die Treppe in den Keller muss den baulichen Anforderungen der zuständigen Landesbauordnung entsprechen. Die Voraussetzungen gelten nur für Wohnräume wie Wohn- und Schlafzimmer sowie für die Küche.

Eine zusätzliche Toilette im Keller, eine Rumpelkammer oder Wellness-Landschaften dürfen auch bei niedrigerer Raumhöhe und ohne Fenster eingerichtet werden.

Zusätzliche Wände können im Keller problemlos gemauert werden, während tragende Wände aber nicht einfach entfernt werden dürfen.